Aussagenvortäuschung in der Blogosphäre – Die NTA-Version

Zur Entzückung der gleichermaßen realitätsamputierten Blogger-Kollegen im deutschsprachigen Raum, hat sich Ken Davis gerade einem Thema angenommen, mit dem er wahrscheinlich eine ähnlichen Verlinkungsgrad erreichen wird, wie mit dem inzwischen fast vergessenen Fluorid-Skandal. Es geht um den Mythos der fehlenden Rechtsstaatlichkeit der BRD oder deren mangelnder Souveränität oder deren tatsächlichen Existenz als Kapitalgesellschaft oder was auch immer. So ganz wird es nicht klar, aber jedenfalls ist die BRD nicht das, wofür sie landläufig gehalten wird und was die Geschäftstätigkeit ihrer Organe vermuten lässt.

FacepalmKen Davis warnt eingangs davor, dass es sich um eines der brisantesten Themen handele, über die er je geschrieben habe, und dass dem Leser wahrscheinlich öfter beim Studium des Textes die Gesichtszüge entgleisen und der Mund offen stehen bleiben würde. Die genannten Symptome sind für mich keine neuen Erfahrungen beim Lesen von NTA, allerdings beschreibt es meine häufigste Reaktion nicht ganz akkurat. Brisant dürfte aber vor allem für Ken Davis die Frage gewesen sein, ob er die aufgezählten Theorien tatsächlich in sein Repertoire von Verschwörungstheorien aufnehmen sollte, um sich damit in die extreme politische Rechte zu stellen.

Obwohl ich es inzwischen gewohnt bin, die hastig und unter emotionalem Druck verfassten Artikel auf NTA zu verfolgen, stellt dieses neueste Exemplar eindeutig den Höhepunkt der Verwirrung dar. Die meisten Erläuterungen enden abrupt, bevor sie zu einer Aussage gelangen und werden dann später erneut und ebenso ergebnislos wieder aufgerollt. Es scheint, als habe Ken Davis bei der Recherche den Überblick über die geistigen Fehlleistungen verloren, die im Laufe der Jahre zu den wiedergegebenen Theorien angehäuft wurden, um den Gestank der ursprünglichen Gedankenfürze zu verdecken.

Der Personalausweis

Zunächst nimmt Ken Davis Anstoß an dem Eintrag zur Staatsangehörigkeit im deutschen Personalausweis. Da steht ein Adjektiv und kein Substantiv, also „deutsch“ und nicht „Deutschland“. Bereits der erste Kommentar zum Artikel merkt an, dass das in Europa nicht ungewöhnlich ist und Ken Davis behauptet, seinen Text korrigiert zu haben. Dennoch steht da weiterhin, dass „in fast ganz Europa“ an dieser Stelle das Land stehe. Das ist Unsinn: Von den 28 Mitgliedsstaaten der EU gibt es nur 6, in denen das Land als Substantiv unter der Nationalität im Pass aufgeführt wird. In 20 Staaten steht dort das zugehörige Adjektiv (wie in Deutschland) und Großbritannien (Zusatz „citizen“) und die Slowakei (Abkürzung „SK“) gehen eigene Wege. Das „deutsch“ im deutschen Personalausweis ist also durchaus die gängige Form der Nationalitätsangabe und im Übrigen auch die einzig korrekte Antwort auf die Frage „Welche Nationalität haben sie?“ an einen Deutschen. Wer darauf mit „Deutschland“ antwortet, hat offensichtlich ein Problem mit der Grammatik seiner Landessprache.

In ähnlicher Unkenntnis der eigenen Muttersprache stellt Ken Davis auch die Bezeichnung des Ausweispapiers als Personalausweis in Frage. Es müsse Personenausweis heißen oder würde andernfalls bedeuten, bei der ausgewiesenen Person handele es sich um Personal. Wie bei den Worten „Hohlkopf“ und „Dummschwätzer“ ist der „Ausweis“ in „Personalausweis“ das grundlegende Substantiv und „personal“ das bestimmende Adjektiv. Letzteres steht laut Duden für „die Person betreffend“. Das Wort „Personalunion“ beschreibt übrigens auch keine Vereinigung der Beschäftigten eines Betriebs.

Im weiteren Verlauf des Textes greift Ken Davis den Personalausweis erneut auf und hält es dann für bemerkenswert, auf den Eintrag des Namens in Großbuchstaben hinzuweisen. Er zieht eine Parallele zu den Sklaven im Römischen Reich, die angeblich ihre Besitzurkunde gegenüber dem Sklavenhalter ebenfalls in Großbuchstaben unterschreiben mussten. Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, diese Behauptung zu prüfen, denn der ausschließlichen Verwendung von Großbuchstaben für eine Unterschrift im alten Rom ist ganz sicher keine hintergründige Bedeutung zuzuschreiben, weil es damals nur Großbuchstaben gab. Die Verwendung dieser in modernen Ausweisdokumenten (übrigens in diesem Fall in allen Staaten der EU) dient dagegen freilich der besseren internationalen Lesbarkeit.

Die BRD GmbH

Natürlich darf in Ken Davis Text zur „BRD-Lüge“ die inzwischen etwas angestaubte Behauptung nicht fehlen, bei der Bundesrepublik Deutschland handele es sich nicht um einen Staat, sondern um eine GmbH, die unter der Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ firmiere. Wie man auf den Seiten der Finanzagentur recht schnell erfahren kann, handelt es sich dabei um eine Dienstleistungsgesellschaft im vollständigen Besitz des Bundes. Damit wäre es nach der Theorie ein Unternehmen, das sich selbst besitzt und die Haftungsbeschränkung der gewählten Gesellschaftsform überflüssig (tatsächlich wäre es eine „GoH“: „Gesellschafft ohne Haftenden“). Die Geschäftsführer Dr. Tammo Diemer und Dr. Carsten Lehr, von denen kaum jemand schon einmal etwas gehört oder gesehen haben dürfte, müssen demnach die Chefs von Angela Merkel sein und die 300 Angestellten regieren unser Land.

Es gibt eine große Auswahl von Gesellschaften im Besitz des Bundes und wenn man sich nicht unbedingt zwanghaft an einer Namensverwandtschaft festklammern muss, kann man genauso gut behaupten, bei der BRD handele es sich um eine AG, die unter dem Namen „Deutsche Bahn AG“ operiert. Dann könnte man auch das oben beschriebene Sprachproblem lösen: Der Personalausweis wäre dann die BahnCard.

Entsprechend sei auch der Deutsche Bundestag eine Firma, schreibt Ken Davis weiter, da er eine Umsatzsteuer-ID habe. Eigentlich lautet die korrekte Formulierung aus dem Sumpf der BRD-GmbH-Theoretiker, dass nur Unternehmer gemäß §2 UStG eine solche Umsatzsteuer-ID bekämen, aber Ken Davis hat das nicht ganz verstanden und redet hier fahrlässiger Weise von juristischen Personen. Der Bund ist aber eine solche juristische Person und wäre damit auch nach dieser versehentlich richtigen Darstellung berechtigt, eine Umsatzsteuer-ID zu bekommen. Der Bundestag unterhält auch tatsächlich verschiedene gewerbliche Geschäftsbetriebe, wie etwa die Bundestagskantine oder den Besucher- und Touristen-Service. Aber auch ohne diese Tätigkeiten wäre er nach §27a UStG berechtigt, eine Umsatzsteuer-ID zu bekommen, denn ganz sicher ist er Empfänger von Waren und Dienstleistungen aus dem europäischen Ausland. Im Übrigen gilt auch hier ohnehin das gleiche, wie bei der Staatsangehörigkeit: Auch andere staatliche Organe im europäischen Ausland haben Umsatzsteuer-IDs. Die katholische Kirche in Deutschland hat übrigens auch eine.

Die Demontage der Rechtsstaatlichkeit

Bei der Diskussion der Befindlichkeit unseres Rechtssystems werden Ken Davis‚ Ausführungen dann völlig  konfus. Er faselt z.B. bereits zu Beginn etwas von einem Geltungsbereich des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes um dessen Nichtigkeit zu erklären, kommt aber erst viel später, nach einer erneuten Betrachtung zum Thema Ausweispapiere und dem Wiederholen der BRD-GmbH-Theorie, darauf zu sprechen, welche Bedeutung diesem Geltungsbereich angeblich zukommt und wie er abhanden gekommen sein soll. Ich bin mir sicher, dass die Nennung der richtigen Stichwörter in beliebiger Reihenfolge ausreichend ist, um den Pawlowschen Speichelfluss-Reflex bei den rechtsgerichteten Anhängern der aufgeführten Theorien auszulösen (diese tummeln sich dann auch zahlreich im Kommentarbereich des Artikels); für mich, als relativ unbedarften Leser, war aber erst nach der Recherche auf anderen einschlägigen Seiten des Internets einigermaßen klar, was Ken Davis zu beschreiben versucht.

Es ist deshalb zwecklos, dem Text chronologisch zu folgen. Das ist auch nicht erforderlich, denn die Logik der Theorien folgt einheitlichen Prinzipien, deren Fehlerhaftigkeit relativ leicht zu verstehen ist, wenn man die verwendeten Begriffe und Sachverhalte näher betrachtet.

Da ist zunächst die Notwendigkeit, bei der Einführung (speziell umfangreicher) Gesetzänderungen, Übergangsreglungen bezüglich der abzulösenden Gesetzeslage zu definieren. Das geschieht über Einführungsgesetze. Mit der Zeit werden diese hinfällig, da es z.B. keine offenen Verfahren, Institutionen oder einfach Personen mehr gibt, die von der alten Rechtslage betroffen wären. In solchen Fällen ergibt es natürlich Sinn, die Gesetzestexte von unnötigem Ballast zu bereinigen, was erneut per Gesetz geschieht. Dient ein solches Gesetz allein der Bereinigung obsoleter Passagen, so wird es dann auch entsprechend Bereinigungsgesetz genannt.

Wenn dem Gesetzgeber keine groben Fehler unterlaufen sind, enthalten Einführungsgesetze keine Paragraphen, deren Wortlaut für das Funktionieren der eigentlichen, einzuführenden Gesetze zwingend erforderlich wäre. Genau das wird in den von Ken Davis ausgegrabenen Theorien aber wiederholt behauptet, so dass die Streichung bestimmter Einführungsgesetze angeblich die Wirksamkeit der Gesetze selbst aufheben würde. Genauso falsch ist die Behauptung, dass durch die Streichung einer Textpassage automatisch die Rechtslage vor ihrer Einführung wieder hergestellt werde. In den Bereinigungsgesetzen wird sogar explizit erwähnt (siehe §3), dass das nicht der Fall ist. Wiederholt sprachlicher Inkompetenz zuzuordnen, ist die noch haarsträubendere Interpretation, dass durch die Streichung eines Textes plötzlich seine gegenteilige Aussage in Kraft treten würde (z.B. bei der Frage der Staatlichkeit und damit Legitimation deutscher Gerichte nach Streichung von §15 GVG) oder dass die vergangene, darauf basierende Rechtsprechung plötzlich rückwirkend hinfällig werde.

Die Mär vom Geltungsbereich

Ganz besonders populär ist der Hinweis auf die Ersatzlose Streichung eines spezifischen Geltungsbereichs in verschiedenen Gesetzen und der Präambel der deutschen Verfassung. Nach Ken Davis macht dieser Umstand das GVG und OWiG, die StPO und ZPO, sowie das GG generell ungültig. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 und Teil 2) sei die Definition eines solchen Geltungsbereichs notwendig, um einem Betroffenen Klarheit darüber zu geben, ob er sich an einem bestimmten Ort unter dem Einfluss des jeweiligen Gesetzes befindet.

Die Nennung expliziter Geltungsbereiche in der Vergangenheit liegt im grundgesetzlich verankerten Wiedervereinigungsgebot begründet. Diese Sonderregelung wurde 1990 bekanntlich hinfällig und somit auch alle diesbezüglichen Formulierungen. Ohne eine Spezifikation eines Geltungsbereichs bezieht sich ein Gesetz selbstverständlich auf das gesamte Gebiet einer Körperschaft, deren Gesetzgeber es erlassen hat – also z.B. auf die gesamte Bundesrepublik für Bundesgesetze oder das jeweilige Land für Landesgesetze. Dabei handelt es sich übrigens um ein rechtsstaatliches Grundprinzip, welches (mal wieder) so auch im europäischen Ausland gilt. Kein vernünftiger Mensch würde wohl auch tatsächlich behaupten, es sei zu viel verlangt, die Gültigkeit der deutschen Strafprozessordnung bei einem Strafprozess innerhalb der Grenzen Deutschlands zu vermuten.

Bei dem zur Unterstütung angeführten Gerichtsentscheid würde es sich bestenfalls um einen Hinweis auf gültige Rechtsprechung und keinesfalls auf geltendes Gesetz handeln – wer den Unterschied nicht versteht, hat vermutlich beim Thema Gewaltenteilung in der Schule nicht aufgepasst. Liest man sich die Begründung des verlinkten Urteils genau durch, findet man die zitierten Stellen aber gar nicht, stattdessen jedoch den expliziten Hinweis darauf, dass in dem verhandelten Fall eben der Geltungsbereich der fraglichen Verordnung nicht mit dem der verordnenden Körperschaft überein stimmt. Nur daraus ergibt sich das Urteil, welches sich übrigens mit einer Landschaftsschutzverordnung auf Kreisebene befasst.

Die Kanzlerakte

So richtig gruselig-verschwörerisch wird es erst, wenn unsere Kanzlerin (eigentlich ohnehin durch vorangegangene Argumentationen ihrer Legitimität bereits beraubt) durch die Erwähnung der „Kanzlerakte“ zur Marionette der Alliierten wird. Das bedeutet Wasser auf die Mühlen der Revanchisten. Als Beleg für die Existenz dieser „Kanzlerakte“, die angeblich jeder neue Kanzler unterzeichnen muss, dient einzig eine Fotografie eines angeblichen Schreibens über das versehentliche Abhandenkommen der Geheimdokumente, die sich mit diesem und anderen Lieblingstheorien der rechten Szene beschäftigen. Die „streng vertrauliche Verschlusssache“ ist bezüglich des Verteilerkreises und der Quelle dann erstaunlich vage, formal fehlerhaft, fasst aber praktischer Weise nochmal die Inhalte des hochbrisanten, verloren gegangenen Dokuments zusammen, welches auf gar keinen Fall an die Öffentlichkeit gelangen darf. Wer immer diesen Fake verbreitet hat, war wohl einfach zu faul, die sicherlich umfangreicheren „Originaldokumente“ zu fabrizieren.

Ich möchte außerdem an etwaige Leser dieses Blogs die Frage richten, ob irgendein nachvollziehbarer Grund denkbar ist, warum ein solches Geheimdokument überhaupt verfasst werden sollte? Wo sollten die Alliierten im Falle einer Zuwiderhandlung des Unterzeichners (Kanzler oder Kanzlerin) ihre vertraglichen Rechte einfordern? Selbst wenn irgendein Internationaler Gerichtshof ein solches Geheimdokument akzeptieren sollte, würde der ganze Komplott durch ein Verfahren doch auffliegen. Das Beste, was ein Kanzler oder eine Kanzlerin gegen dieses „Entmachtungsdokument“ unternehmen könnte, wäre doch, sich einfach nicht daran zu halten. Tatsächlich würde sich wohl eher ein umgekehrtes Verhältnis der Manipulierbarkeit ergeben, da die Existenz des Dokuments viel besser zur Erpressung der Alliierten geeignet wäre.

Die Konsequenzen

homer_simpson_xrayNein, ich werde hier ganz sicher nicht auf die unsäglichen Schlussfolgerungen eingehen, die sich nach Meinung von Ken Davis und zur Begeisterung seiner rechten Leserschaft aus den behandelten Hirngespinsten ergeben. Stattdessen frage ich mich, welche Konsequenzen die Veröffentlichung dieses Artikels auf die Zukunft von NTA haben wird. Bereits in dem Artikel selbst verstrickt sich Ken Davis in allerlei Widersprüche, da ein rechtsfreier Raum Deutschland, in dem die staatlichen Organe quasi nur dem Anschein nach über hoheitliche Gewalt verfügen, argumentatorisch schwer zu navigieren ist. Er bezeichnet z.B. die Handlung eines Polizisten als Amtsanmaßung, obwohl das Fehlen einer Voraussetzung für die Amtlichkeit seiner Handlung überhaupt erst Grundlage der Betrachtung ist. Auch die Begrifflichkeit der „BRD GmbH“ und die Voraussetzungen für den Erhalt eine Steuernummer ergeben nur einen Sinn, wenn man die Gültigkeit deutscher Gesetze voraussetzt.

Im ständigen Spagat zwischen Enthüllungsjournalismus und Verbraucherinformation gibt Ken Davis im hier besprochenen (und vor allem auch im darauffolgenden) Artikel gefährliche Ratschläge, wie die fehlende Rechtsstaatlichkeit in Deutschland auszunutzen wäre. So lange er nur selbst Innerorts absichtlich mit 80 Sachen in eine Polizeikontrolle fährt (sofern er ein Auto besitzt, was ich bezweifle), um die Beamten über ihre fehlende Legitimation aufzuklären, wird das schlimmstenfalls in einer peinlichen Korrektur seines Weltbilds enden. Beruft sich ein Leser, der hirnverbrannt genug ist, diesen Ratschlägen zu folgen, aber z.B. auf Ken Davis‚ Blog, dann kann es deutlich unangenehmer werden. Das Verfassen noch so idiotischer Musterformulare oder die persönliche Bezugnahme auf Einzelfälle im Kommentarbereich könnte man z.B. bereits als Rechtsberatung betrachten, zu der Ken Davis ganz sicher nicht befugt ist.

Für mich wird es dementsprechend in nächster Zeit umso spannender, zu beobachten, wie Ken Davis mit den Konsequenzen und dem Fallout zu diesem „brisanten“ Beitrag auf seinem Blog umgehen wird.

Recommended Reading

Wer sich näher und ernsthafter mit den besprochenen Theorien und deren Herkünften beschäftigen will, dem empfehle ich „Reichling’s Blog“.

8 Kommentare

  1. Schon ein bisschen sehr oberflächlich recherchiert und geschrieben
    Denn die Staatszugehörigket im Adektiv gesdchrieben würde ja z.B bei Italien italiernisch; bei Österreich heißt es dann etwa auch Österreich? Stimmt dann jedoch Gramatekalisch nicht; denn da Adjektiv müßte dann dort Österreichisch stehen usw. Und bei Namen; Wird gem Handelsrecht Nur bei Firmennamen dieser in Großbuchstaben geschrieben(juristzische Person); bei Personenamen wird der erste Buchstabe Groß und der rest Klein geschrieben. Das Argument von wegen leserlichkeiit ist bei meinem Dafürhalten ein Affront gegenüber Amtspersonen, die dieses Dokument lesen/überprüfen sollen. Auch was ist der noch immer gültigen Verfassung der ehemaligen DDR? usw.

    1. Auf dem italienischen Pass steht das Adjektiv „Italiana“, ja. Auf dem aktuellen österreichischen Personalausweis gibt es meines Wissens gar keine Angabe zur Staatsangehörigkeit mehr, im Pass steht „Österreich“. Was schließt man jetzt daraus? Italien ist kein Staat, Österreich aber schon? Nein: Es geht beides und da irgendetwas hinein lesen zu wollen, ist blanker Unfug.

      Die Schreibweisen auf Ausweisdokumenten orientierten sich nicht am Handelsrecht, sondern an den entsprechenden, genau dafür vorgesehenen EU-Verordnungen. Wenn du dir mal das griechische Alphabet ansiehst, verstehst du auch vielleicht, wieso es für einen deutschen Beamten leichter sein könnte, wenn er davon nur die Großbuchstaben kennen muss. Auch hier gilt außerdem, dass es völlig abwegig ist, den Großbuchstaben irgendeine verschwörerische Bedeutung beizumessen.

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