Ken Davis ist zurück auf seinem Ende letzten Jahres eingeschlagenen Weg, das Vehikel seiner Vorstellungen zum völkerrechtlichen Status Quo der BRD weiter in den Morast abstruser Theorien zu fahren. Es geht hier speziell um die Frage, ob in Europa endlich Frieden eingekehrt ist oder ob das durch die Kapitulation des Dritten Reichs wieder auferstandene Deutsche Reich sich im Kriegszustand mit den Alliierten befindet und durch deren fortdauernde Besatzung an souveränem Handeln gehindert wird. Dieses Szenario ist zwingende Voraussetzung für Ken Davis‚ andauerndes Gefasel von der Haager Landkriegsordnung, die im Frieden keine Anwendung finden könnte. Da auf NTA das Prinzip gilt, einmal geschriebenes niemals zur revidieren, ist nicht schwer zu erraten, zu welchem Ergebnis die Betrachtung von Ken Davis kommen muss.
Es gilt, die Darstellung der CDU Redaktion als Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage eines Lesers von NTA der Lüge zu überführen. Diese Stellungnahme führt die Bedeutung des Zwei-plus-Vier-Vertrages als de-facto-Friedensvertrag und darüber hinaus dessen Erklärung der Souveränität Deutschlands aus. Das ist soweit die Erkenntnis, die sich seitdem auf der ganzen Welt durchgesetzt hat – mit Ausnahme von ein paar hundert Reichsideologen und sich-von-der-BRD-Lossagern im Internet und am Rande der Montagsdemos.
Ken Davis beginnt mit einem Beispiel, das nach seiner Meinung die Gültigkeit des Besatzungsrechts auch nach der Ratifizierung von „Zwei-plus-Vier“ anschaulich darstellt.
Der Fall Schalck-Golodkowski
Der ehemalige Staatssekretär im Ministerium für Außenhandel der DDR, Alexander Schalck-Golodkowski, wurde 1996 wegen Verstoßes gegen Artikel 8 des Militärregierungsgesetzes zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ken Davis sieht darin den Beweis, dass das MRG (ein Gesetz aus dem Besatzungsrecht) auch 1996 noch Gültigkeit hatte. Tatsächlich ist aber (leicht nachvollziehbar) nur entscheidend, dass es zum Tatzeitpunkt Gültigkeit hatte und der Tatbestand 1996 noch nicht verjährt war. Das Verfahren behandelte den durch Bestellung von Herrn Schalck in den Jahren 1986 bis 1989 betriebenen illegalen Waffenhandel und bezog sich damit auf einen Tatzeitraum vor dem Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags.
Die konsequente Schlussfolgerung aus Ken Davis‚ „Beweisführung“ steht in direktem Widerspruch zu seiner favorisierten Begründung der Ungültigkeit beliebiger anderer Gesetze: Das Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (u.v.a.) ist nach seiner Meinung (und der seiner Glaubensbrüder) ungültig, da sie keine spezifizierten, regionalen Geltungsbereiche definieren. Damit sei keine Rechtssicherheit gegeben, da niemand aus den Gesetzestexten erschließen könne, ob er sich gerade in einem Gebiet aufhalte, in dem das Gesetz Gültigkeit hätte (*). Jetzt behauptet er allerdings, dass die Rechtslage nicht zum Tatzeitpunkt, sondern zum Zeitpunkt der Verhandlung einer Sache entscheidend wäre. Damit müsste man also eine Kristallkugel besitzen, um ausschließen zu können, dass man hier und jetzt nicht vielleicht eine Tat begeht, die nächstes Jahr dann plötzlich unter Strafe gestellt wird.
Tatsächlich befasste sich 1997 der Bundesgerichtshof in der Revision des Urteils mit der Frage des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einer Strafverfolgung auf Basis des Art. 8 MRG 53. In der Begründung zur Verwerfung der Revision wird erläutert, dass die Tat auch nach dem in der BRD damals und auch heute noch gültigen Außenwirtschaftsgesetz strafbar gewesen wäre.
Im weiteren fabuliert Ken Davis etwas von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Einspruch von Herrn Schalck gegen seine Verurteilung mit der pauschalen Begründung abgewiesen habe, ein Einspruch gegen alliiertes Recht sei den deutschen Gerichten nicht möglich. Eine solche Aussage ist in dem Entscheid aber nicht zu finden. Man kann ihn hier nachlesen.
Frankreich nix Siegermacht
„Ein Friedensvertrag kann nur zwischen einem Sieger und einem Besiegten geschlossen werden und Frankreich ist keine Siegermacht.“ So die verblüffend einfache Erklärung von Ken Davis, wieso es sich beim Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht um einen Friedensvertrag handeln kann. Die These, Frankreich sei keine Siegermacht, ist dabei allerdings bestenfalls auf seine Unkenntnis der geschichtlichen Details zurück zu führen. Im schlimmsten Fall schöpft er diese aus der braunen Suppe von Überzeugungen ewig Gestriger, die ungern in Frage gestellt sehen wollen, dass Frankreich 1940 als besiegt zu gelten hatte. Tatsächlich war mit der Résistance das französische Volk und unter de Gaulle auch die Freien Französischen Streitkräfte durchaus am Sieg über Deutschland beteiligt. In jedem Fall wurde Frankreich von den drei anderen Siegermächten offiziell als vierte anerkannt und erhielt nicht zuletzt deshalb die Kontrolle über eine eigene westliche Besatzungszone.
Dieser Idee folgend, räumt Ken Davis dann auch jegliche Möglichkeit der Schließung eines Friedensvertrags jetzt und für alle Zukunft aus dem Weg, indem er behauptet, die Regierungen von BRD und DDR hätten nicht auf Seiten der Besiegten unterzeichnen können. Man müsste wohl stattdessen nach jemandem suchen, der einen solchen Vertrag in rechtlich anerkannter Weise im Namen des untergegangenen Dritten Reichs hätte unterzeichnen können. Wer davon nicht bereits unmittelbar zu Kriegsende oder danach Selbstmord begangen hatte oder hingerichtet wurde, dürfte inzwischen zumindest auf natürlichem Wege aus dem Leben geschieden sein. Aber natürlich geht es bei einem Friedensvertrag darum, stellvertretend für die betroffenen Völker zu unterzeichnen und da waren die Regierungen von BRD und DDR 1990 ganz klar die geeignetsten Kandidaten.
Friede nur mit Friedensvertrag
Es zeichnet sich bereits hier unschwer erkennbar ab, wohin die Argumentation gehen soll: Solche angeblichen Formfehler und in der Folge benannte Indizien sollen beweisen, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein ordentlicher Friedensvertrag sei und deshalb immer noch der Kriegszustand und die damit verbundenen Regularien in Deutschland herrschen. Die Methode ist bereits hinlänglich aus dem Rest des „BRD-Lüge“-Themenkomplexes bekannt: Die fundamentalistische Berufung auf (meist frei erfundene) übergeordnete Regeln und Formalismen soll beweisen, dass die Realität nicht real sei.
Tatsächlich ist der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein klassischer Friedensvertrag, was allerdings einen ganz einfachen und offensichtlichen Grund hat: Bei Unterzeichnung herrschte bereits seit 45 Jahren Frieden in Europa. Ein klassischer Friedensvertrag dient dagegen ausschließlich der Festlegung der Bedingungen für die Beendigung eines Kriegszustands. Es gibt aber keine Regel, die besagt, dass man den Krieg nur mit einem solchen Vertrag beenden kann. Ein Friedensvertrag ist keine zwingende Voraussetzung für den Frieden und ist noch nicht einmal ein besonders guter Garant für dessen Dauerhaftigkeit. Im Gegenteil: Die im Vertrag von Versailles (als Beispiel für einen klassischen Friedensvertrag) festgelegten Bedingungen für den Frieden waren sogar Teil der Rechtfertigung der Nazis dafür, erneut einen Weltkrieg anzuzetteln. Umgekehrt ist es vielleicht noch leichter verständlich: Es bedarf keiner Kriegserklärung, um einen Krieg zu beginnen – in der jüngsten Geschichte war das sogar eher unüblich.
Es gibt also formell deutliche Unterschiede zwischen einem klassischen Friedensvertrag und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag. Letzterer enthält vor allem weitergehende Vereinbarung, aber beginnt nicht zuletzt mit den Worten:
„IN DEM BEWUSSTSEIN, daß ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben,“
Und im Gegensatz zu Ken Davis‘ frei erfundenen Spielregeln zur Frage von „Krieg oder Frieden“, wurde dieser Text von den gewählten Vertretern der beteiligten Völker ganz offiziell ratifiziert. Wer die komplette Präambel liest und dann noch immer der Meinung ist, die Unterzeichner hätten eine Fortführung von Krieg und Besatzung beabsichtigt, der sollte sich vielleicht zunächst an leichterer Lektüre versuchen.
Das Genscher-Zitat aus dem Pariser Protokoll
Ken Davis zitiert einen Satz des damaligen Außenministers Hans-Dietrich Genscher, der während der Verhandlungen zum Zwei-plus-Vier-Vertrag am 17.7.1990 in Paris zu Protokoll gab: „…, dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind“. Die Auslassungszeichen im Satz und die etwas deplatziert wirkende Erwähnung eines Einspruchs vom polnischen Außenminister als Anlass für diese Äußerung lassen erahnen, dass dieses Zitat nicht so einfach aus dem Zusammenhang gerissen zu verstehen ist, wie es Ken Davis gerne hätte. Den gesamten Text (und im Übrigen alle Protokolle der Verhandlungen) findet man hier.
Das Thema zu diesem Zeitpunkt der Verhandlungen waren die Formulierungen zur Festlegung der Grenze zwischen Deutschland und Polen. Obwohl der Grenzverlauf in seiner jetzigen (und damaligen) Form als endgültig festgelegt wurde, hatte der polnische Außenminister Bedenken, da sich im Deutschlandvertrag von 1952 in Artikel 7 bezüglich dieser Grenzen ein Friedensvertragsvorbehalt fand. Er befürchtete wohl, die Endgültigkeit der im Zwei-plus-Vier-Vertrag festgelegten Grenzen könne dadurch in einem späteren Friedensvertrag erneut in Frage gestellt werden. Um diesen Bedenken zu begegnen, wurde der Text um die Passage „daß die Grenzen des vereinten Deutschland einen endgültigen Charakter haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch durch äußere Umstände in Frage gestellt werden kann“ erweitert. Genscher gab zusätzlich zu Protokoll, dass eben ein solcher äußerer Umstand, namentlich ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung, nicht beabsichtigt seien.
Das Zitat Genschers bezieht sich also gar nicht auf die Bedeutung des Zwei-plus-Vier-Vertrags selbst, sondern auf die Möglichkeit, darüber hinaus noch einen Friedensvertrag zu schließen und darin die Grenze zu Polen neu zu definieren.
Das Schäuble-Zitat
Wesentlich aktueller ist dann das Zitat von Wolfgang Schäuble aus einer Rede auf dem Europäischen Bankenkongress 2011. Ken Davis präsentiert es in Form eines beliebten 21-Sekunden-Videoclips, der dem Betrachter natürlich keine Chance gibt, den genaueren Kontext zu erraten. Hätte Schäuble es so gemeint, wie es die Staatsleugner gerne verstehen, ist äußerst fragwürdig, warum dieser Offenbarung nicht mehr Beachtung geschenkt wurde. Vertuschung? Wieso ist dann das Video in etlichen Versionen weiterhin auf Youtube zugänglich, obwohl offenbar selbst die GEMA kein Problem damit hat, Inhalte relativ freizügig dort sperren zu lassen. Noch besser: Wieso findet sich die komplette Mitschrift der Rede inklusive dieser Äußerung ausgerechnet auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums? Fragen, die Ken Davis sicher nie beantworten wird.
Aus dem Volltext ist für diejenigen, die mehr als 21 Sekunden Aufmerksamkeitsspanne haben und auch mal drei oder mehr Sätze in einen Zusammenhang setzen können, sehr klar ersichtlich, was Schäuble meinte: Deutschland ist dahingehend nicht souverän, dass die Präambel des Grundgesetzes „das Ziel, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“ vorschreibt (das hat er übrigens ebenfalls wörtlich gesagt). Er bezieht sich also auf die Einschränkung der Souveränität durch die Vorgaben der Verfassung, was ein allgemein anerkanntes Rechtsstaatsprinzip ist. Nebenbei unterstreicht er damit auch die Bedeutung des Grundgesetzes, was Ken Davis nun gar nicht in die Argumentation passen dürfte, da er ja nicht an dessen Gültigkeit glaubt.
Anstatt hilflos aus irgendwelchen Protokollen zu zitieren oder Politikern das Wort im Munde herum zu drehen, könnte Ken Davis ja mal ganz einfach erklären, wie der Artikel 7 des Zwei-plus-Vier-Vertrags, der in Fotografie und mit allen Unterschriften hier einzusehen ist, denn nun anders zu verstehen sei, als in der Anerkennung der Souveränität Deutschlands.
Weitere Zitate
Es ist wirklich erfrischend, wenn Ken Davis in Abwechslung zu seinen meist Quellenlosen Behauptungen auch mal einige Zitate als Belege anzuführen versucht. Das ergibt sich natürlich hier einzig aus dem Umstand, dass der besprochene Eintrag komplett aus zusammengeklauten Inhalten anderer Blogs besteht, die diese Ideen schon seit Jahren im Internet verbreiten (**). Die Angabe einer Quelle zum Zitat ermöglicht es dem Leser, ein paar entscheidende Dinge zu hinterfragen, wie zum Beispiel:
„Wer hat das gesagt?“: Das ist nicht uninteressant, wenn Ken Davis plötzlich „American Free Press“ in seinem Sinne zitiert. Die Zeitschrift dürfte in Deutschland kaum jemand kennen und so lohnt es sich schon, einmal nachzusehen, was die sonst noch so schreiben. Eigentlich gehört die Zeitschrift als professionelles Printmedium ja der Kategorie „Lügenpresse“ in Ken Davis‚ Weltbild an. Wenn es aber dann mal zu seiner Argumentation passt, dürfen auch die zitiert werden. Das ist in diesem Fall dann auch wenig verwunderlich, denn die Zeitschrift zeichnet sich dadurch aus, gerne Verschwörungstheorien und antisemitische Inhalte zu verbreiten.
„Hat er das überhaupt gesagt?“: Das sollte man sich fragen, wenn man das Bild von Barack Obama im Artikel betrachtet. Tatsächlich war er 2009 in Ramstein, hat dort aber nach allen Berichten von tatsächlich Anwesenden, die ich im Netz finden konnte, überhaupt keine Rede gehalten, sondern lediglich Einzelgespräche geführt. Es gibt in Wirklichkeit keinen Nachweis, dass Obama so etwas oder auch nur etwas annähernd ähnliches in Ramstein gesagt haben könnte; das Zitat wurde ihm schlicht untergeschoben. Mir wurde dagegen aus gut informierter Quelle (deren Identität ich aus nachvollziehbaren Gründen nicht preisgeben kann) das nebenstehende Foto zugespielt, das Obamas Reaktion nach dem Lesen von Ken Davis‚ Artikel zeigt…
Die Wiedervereinigung hat nie stattgefunden
In einem Staat, der keiner ist und keine Souveränität besitzt, dürfte es eher von zweitrangiger Bedeutung sein, ob seine einzelnen Teile vereinigt sind. Deswegen widmet Ken Davis der Frage der Wiedervereinigung auch nur ein paar Sätze. Aber die haben es in sich: Die Wiedervereinigung war nicht möglich, weil der entsprechende Passus im Grundgesetz bereits drei Tage vor deren Inkrafttreten gestrichen wurde. Pech gehabt.
Für jemanden, der die Gültigkeit des Grundgesetzes prinzipiell in Abrede stellt, offenbart Ken Davis hier einen geradezu atemberaubend fundamentalistischen Glauben an dasselbe. Nach seiner Logik ist die historische Verankerung der Wiedervereinigung im Grundgesetz eine zwingende Voraussetzung, um diese überhaupt zu ermöglichen. Daraus folgt unzweifelhaft, dass der überwiegende Teil von Zusammenschlüssen einzelner Staaten in der Geschichte in Wahrheit nie (rechtsverbindlich) stattgefunden hat. Viele dieser Staaten hatten zum Zeitpunkt der Vereinigung überhaupt keine Verfassung und in den wenigsten davon dürfte die spätere Vereinigung mit einem anderen Staat vorgesehen gewesen sein.
Die Vereinigten Staaten von Amerika und das Vereinigte Königreich Großbritannien dürften (ohne dass ich das genau recherchiert hätte) unter dem gleichen Problem der Illegitimität leiden, wie das wiedervereinigte Deutschland, wenn nicht die Entscheidung der Völker, sondern allein der Text der Verfassung die Möglichkeit zur Vereinigung bildet.
Die nicht dazu lernen…
Ken Davis hätte im neuen Jahr die Chance gehabt, ohne größeren Schaden dem Thema „BRD-Lüge“ aus dem Weg zu gehen. Er hätte sein letztjähriges Getöne dazu ganz einfach klammheimlich verschweigen und die ganze Geschichte sich im Sande verlaufen lassen können. Stattdessen setzt er weiter mit neuen Spinnereien aus den gleichen hoffnungslos realitätsamputierten Quellen auf dasselbe tote Pferd. Es ist praktisch unmöglich, einigermaßen konsistent über echte Themen zu schreiben, da er das bisher Geschriebene immer wieder mit einem Beisatz würdigen muss. Regt er sich über gestiegene Steuern auf, muss er hinzufügen, dass man die ja eigentlich sowieso nicht zahlen muss. Bei unrechtmäßig verhängten Strafen muss er im Nebensatz immer erwähnen, dass der Richter für das Urteil sowieso keine Legitimation hatte. Und so weiter.
Gleichzeitig wimmelt es natürlich inzwischen im Kommentarbereich der Artikel von Leuten, deren persönliche Wahnvorstellungen eine Schnittmenge mit seinen reichsideologischen Thesen haben. Anstatt sich gegen „Propagandalügen“ und „Systemschafe“ zu wehren, darf er sich jetzt mit Chemtrails und Antisemitismus auseinandersetzen. Leid tut er mir aber nicht wirklich, denn er war ja gewarnt.
Fußnoten:
* Natürlich ist diese Argumentation an den Haaren herbei gezogen. Ein Gesetz gilt auf dem gesamten Gebiet der erlassenden Körperschafft, wenn es keine weitere Definition des Geltungsbereichs enthält. Wenn man sich in Deutschland aufhält, muss man sich an die deutschen Gesetze halten. Das ist den Gesetzgebern auf der ganzen Welt selbstverständlich genug, um es nicht in jedem Gesetzestext einzeln zu erläutern.
** Für eine Art „vollumfängliche“ Betrachtung der Thesen, die Ken Davis auf seinem Blog wiedergibt und vielleicht noch in Zukunft wiedergeben wird, empfehle ich das Buch „Vorwärts in die Vergangenheit“ .
Update (16.2.2015): Differenziertere Darstellung zum Stellenwert des Zwei-plus-Vier-Vertrags.
Übrigens zur Geschichte mit den „Ordnungswidrigkeiten“ (und dem ganzen Schwanz, den NTA dann ja da noch drauf packt):
Wenn es nach ihm gehen würde, wäre Autofahren hier bei uns in Deutschland (oder womöglich dem „Deutschen Reich“???) wohl lebensgefährlich! Immerhin braucht niemand einen Führerschein, kann betrunken durch die Gegend fahren ohne auch nur eine „Verkehrsregel“ beachten zu müssen! Und wenn dann ein Unfall passiert, wird wahrscheinlich derjenige recht bekommen, der vor Ort die schlagendsten Argumente besitzt!
Also Ken von NTA: Wenn Du schon den „Volkstod“ beklagst, dann ist ein solches Rechtsempfinden sicher ein Garant, das sich die Bevölkerung innerhalb kürzester Zeit…
Im übrigen hat die „Bayernpartei“, die ich jetzt nicht als besonders verdächtig betrachte, der NWO oder sonst wem anzugehören, sich zu diesem Thema vor ein paar Jahren ausführlich geäussert:
http://landesverband.bayernpartei.de/2011/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch/
*leider wohl nicht ganz im Sinne von NTA 🙂
Na klar. Im Prinzip kannst Du mit einem Panzer vor dem Supermarkt vorfahren (Zulassung brauchst Du ja auch nicht), was dann auch die Chancen erhöht, ohne Zahlung der Mehrwertsteuer da heraus zu kommen.
Die Gefahr für die körperliche Unversehrtheit anderer, wenn fehlender gesunder Menschenverstand und die Überzeugung, man müsse sich an keine Gesetze halten, aufeinander treffen, ist ja auch der Grund für das Vorgehen des Richters in Ken Davis‘ gestrigem Beitrag über den Busfahrer. Auch wenn er das Bußgeldverfahren wahrscheinlich nach §47 OWiG eingestellt hat, hat er offenbar doch erkannt, welche Gefahr von einem Busfahrer ausgeht, der sich von irgendeinem Spinner überzeugen lässt, die Straßenverkehrsordnung würde für ihn nicht gelten. Führerscheinentzug war hier natürlich im Sinne des Gemeinwohls der beste Ausgang, auch wenn man mit einer selbstgebastelten Rechtsauffassung am Start ist.
Die Stellungnahme der Bayernpartei ist echt ziemlich ausführlich und wird zwischendrin auch schön deutlich. Habe ich mir abgelegt. Danke.
Unterdessen hat auch mimikama.at Wind von der Führerscheinsache bekommen. Die sind ja dafür bekannt und berühmt, allen Unsinn, der auf Facebook verbreitet wird, zu entlarven. So auch den „Führerscheinartikel“ von NTA, der ja auch bei FB fleissig verteilt wurde:
http://www.mimikama.at/allgemein/fhrerschein-unntig/
Und so lassen sie an der Argumentation von Ken kein einziges gute Haar:
„Auch kalte Fakten. Und wenn es dann auch noch korrekte Fakten sind, freuen wir uns umso mehr.“
… „Die StVO ist ein Bundesgesetz und gilt somit per Definitionem für die Bundesrepublik Deutschland. Nur Deutschland. Nicht die USA. Nicht Niederlande. Nicht Timbutku. Eine extra Definiton ist also überhaupt gar nicht vonnöten!“
Ergebnis: „Heisse Luft. Deren „kalte Fakten“ zerschmelzen also in der wärmenden Sonne der Ernüchterung.“
Besonders ärgerlich für Ken: mimikama hat ungefähr 10.000 mal mehr LeserInnen! 😉
Es ist schwer, der Versuchung zu widerstehen, auf NTA zu kommentieren, oder? 🙂
(falls jemand mitliest: https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/02/06/der-blick-hinter-die-kulisse-deutschland/comment-page-1/#comment-44429 – ich hoffe der Pingback bringt dich nicht auf die Abschussliste :))
Du könntest da jetzt mit dem Fehlen von Sanktionen zu Artikeln der HLKO kommen oder auf die 170.000 offenen Anzeigen eingehen, aber spätestens nach der zweite Antwort verliert Ken Davis sowieso den Faden und fängt wieder von vorne an.
Mimikata hatte schon vor längerem mal einen Eintrag hier zu NTA verlinkt und ich bekomme noch immer die meisten Besucher von dort. Kannte ich vorher gar nicht.
Den Artikel hier sollte ich übrigens dringend mal überarbeiten – ich hätte da schon ein bisschen zwischen klassischem Friedensvertrag und Zwei-plus-Vier differenzieren sollen. Vielleicht am Wochenende.
jepp bin dort ein wenig „zurückhaltend“ 😉 man muss einen Rausschmiss ja nicht unbedingt noch provozieren… Lieber ein wenig sticheln tut ihm mehr weh. Und offenbar hat er ja unterdessen genügend Leute, die seine Beiträge nicht mehr bejubeln sondern kritisch hinterfragen… und hat damit wohl ziemlich viel zu tun, wenn ich seine Antworten/Sperrungen richtig interpretiere…
In der FAZ ist übrigens ein schöner Artikel über den Versuch von NTA, auf der „Krisenstimmung“ im Lande mit zu schwimmen:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/verlage-und-unternehmen-rund-um-verschwoerungstheorien-13374395-p3.html?printPagedArticle=true#pageIndex_3
Heute versucht er ja offenbar, sein „Blögchen“ wohl potentiellen Werbekunden schmackhaft zu machen (und die Leserschaft zu veräppeln). Offenbar hat unserem Pseudojournalisten noch niemand erklärt, was der Unterschied zwischen einem On- und Offline Medium ist. Ich jedenfalls hab selten von einen dämlicheren Versuch gehört, die Zahlen der Printauflagen von Tageszeitungen mit den „Klicks“ auf einer Webseite vergleichen zu wollen!
*kopfschüttel
Zumal ja selbst andere Seiten aus dieser Ecke mit wesentlich besseren Zahlen aufwarten können: „Inzwischen sei MMNews mit „1,5 Millionen Besuchern pro Monat“… Da ist (leider) noch viel Luft nach „oben“!
Ich hab spasseshalber mal bei „alexa“ nachgesehen. Da gibt es zwei interessante Zahlen: Knapp 70% Bounce Rate – d.h. fast Dreiviertel der Besucher klicken gleich wieder weiter (und lesen den Unsinn nicht mal). Und 50% kommen nur durch eine verlinkung von Facebook überhaupt auf NTA! Immerhin 10% Traffic bekommt er durch (*grins) „renten lotto faber“…
Meine Kommentare kamen ja sowieso nicht durch und inzwischen filtert er sie auch. Genug Gegenwind bekommt er sowieso. Die lächerliche Behauptung zum Staatsschlüssel „000“ in der Sozialversicherung ist ihm von fünf oder sechs Leuten um die Ohren gehauen worden. Das wird er wohl so schnell nicht wiederholen.
Solche Erfolgsmeldungen wie heute sind regelmäßige „Filler“. Ich hatte da schon zwei Einträge drüber geschrieben:
https://psychosinspace.wordpress.com/2014/10/21/der-siegeszug-von-news-top-aktuell/
https://psychosinspace.wordpress.com/2015/01/14/der-verlust-der-proportion/
Die Hoffnung auf Werbekunden hat er aber wahrscheinlich schon lange aufgegeben. Um die hat er in 2009 und 2010 regelmäßig gebuhlt und eine groteske „Flatrate“ für die Bezahlung der Anzeigen angeboten. WordPress würde das wahrscheinlich sowieso nicht so gerne sehen, wenn er mit seinem 0€-Account auf deren Traffic-Kosten Geld verdient.
Zum heutigen Beitrag hat gleich der zweite Kommentar eingeschlagen. Er vergleicht ja nicht nur Printauflage mit Seitenabrufen, sondern weiß offenbar auch nicht, was eine Auflage ist. Das ist ein Durchschnitt der Auflage pro Einzelausgabe über den jeweiligen Zeitraum und nicht die Summe. Seine Multiplikation mit 4 für eine „Jahresauflage“ ergibt deshalb überhaupt keinen Sinn. Wenn die SZ eine Durchschnittsauflage von 380.000 hat, hat sie im Jahresverlauf ungefähr 80 Millionen Exemplare verkauft. Das kann er gerne mit seinen „Klicks“ vergleichen :).